Rebbeke. Rückzug, schließen, abverwalten? Nichts dergleichen. Dass nicht alle in der Möbelbranche auf dem Holzweg sind und einer in Rebbeke gar schwer beschäftigt ist, beweist die Langhorst Möbel-Werkstätte mit Sitz am Anrepper Weg auf humorige Art im Web. „Warum Sie über uns im Netz nichts finden“, wird der neugierige Rechercheur auf der Startseite gefragt – um dann sogleich aufgeklärt zu werden: „Weil wir jede freie Minute damit verbringen, ihre Möbel zu produzieren.“
Doch Spaß beiseite: Wie die Beschlussvorlage für den am Donnerstag tagenden Stadtentwicklungsausschuss (Stadthaus, 18 Uhr, öffentlich) wissen lässt, soll es am Anrepper Weg tatsächlich schwer voran gehen. Um „vor dem Hintergrund steigender Konkurrenz, insbesondere aus Osteuropa“ wettbewerbsfähig bleiben zu können, plant der heimische Möbelhersteller die Errichtung einer neuen, 7700 Quadratmeter großen Halle. Diese solle südlich des heutigen Betriebgebäudes gebaut und „schnellstmöglich“ realisiert werden.
Doch damit (vielleicht) nicht genug. In einem weiteren, noch undatierten Bauabschnitt könnte im Osten der Anbau einer weiteren, etwa 13 000 Quadratmeter großen Halle erfolgen. Die Langhorst Möbel-Werkstätten seien „bestrebt den Lippstädter Standort auszubauen, den Betrieb und damit verbundene Arbeitsplätze zu erhalten“, heißt es in der Beschlussvorlage wörtlich.
Allein: Aktuell sei aufgrund der planungsrechtlichen Situation am Standort eine Erweiterung des Betriebes im vorgesehenen Umfang ausgeschlossen, weil sich das Firmengelände im Außenbereich befindet. Außerdem stellt der Regionalplan den gesamten Ortsteil Rebbeke als „Allgemeine Freiraum- und Agrarbereiche“ dar, sodass auch das Instrumentarium der Bauleitplanung nicht angewendet werden kann.
Allerdings könnte sich dieser Zustand im ersten Halbjahr 2019 ändern. Das aktuell laufende Verfahren zur Änderung des Landesentwicklungsplans soll dazu führen, dass insbesondere für kleine Ortsteile im ländlichen Raum neue Entwicklungsmöglichkeiten eröffnet werden.
Im Entwurf zur Änderung des Landesentwicklungsplans vom 17. April 2018 heißt es konkret: „Ausnahmsweise können im regionalplanerisch festgelegten Freiraum Bauflächen und -gebiete dargestellt und festgesetzt werden, wenn […] es sich um angemessene Erweiterungen vorhandener Betriebe oder um eine Betriebsverlagerung zwischen benachbarten Ortsteilen handelt.“ Seitens der Stadt ist angedacht, das notwendige Planungsrecht zu schaffen, sodass in Folge der zu erwartenden Änderungen am Landesentwicklungsplan eine zügige Umsetzung des Vorhabens erfolgen kann.
Die planerischen Weichen dafür stellen soll nun am Donnerstag der Stadtentwicklungsausschuss.
Quelle: Tageszeitung „Der Patriot“ vom 10.11.2018